Kindergartenbeihilfe

Bei geringen Einkommen besteht die Möglichkeit beim Land Steiermark, RA 13, um Kindergartenbeihilfe anzusuchen . Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Kindergartenbeginn bzw. -besuch beim Stadtamt, Sozialamt abzugeben, da ansonsten erst ab Datum des Einlangens des Ansuchens bei der Gemeinde ein Beihilfe gewährt werden kann. Der Antrag wird von der Gemeinde bestätigt und an das Amt der Stmk. Landesregierung, Rechtsabteilung 13, weitergeleitet. Siehe: www.stmk.gv.at/verwaltung
Benötigte Unterlagen: Antrag auf Kindergartenbeihilfe - Formular liegt im Sozialamt und in den Kindergärten auf; Einkommensnachweise für das abgelaufene Kalenderjahr (lückenlos von 01.01. bis 31.12.; (Lohnzettel, Einkommenssteuerbescheid, Bescheid über Jahresausgleich des vergangenen Kalenderjahres, Unterhaltsvergleiche; etc.)
Dauer der Bearbeitung: Die Bearbeitung beim Stadtamt dauert 1 - 2 Tage. Eine bescheidmäßige Erledigung beim Land erfolgt innerhalb von 3 Monaten

Zuständig