Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe
Die Verordnung: Zweitwohnsitz-und-Wohnungsleerstandsabgabe Die Erklärungen: Abgabefrist bis Dienstag (nach Ostern) 2. April 2024.
HERZLICH WILLKOMMEN AUF DER HOMEPAGE UNSERER SCHÖNEN STADT ROTTENMANN.
Ich freue mich über Ihr Interesse an unserer Gemeinde.
Auf unserer Homepage finden Sie Wissenswertes aus den Themenbereichen Politik, Wirtschaft, Kultur und Geschichte, genauso wie Hinweise über Förderungen, oder Aktuelles.
Sie können Einblick nehmen in das rege Vereinsleben unserer Gemeinde und sich auf unserem Veranstaltungskalender über geplante Termine informieren.
Gerne nehme ich Ihre Anregungen und Wünsche unsere Homepage betreffend entgegen.
Nun wünsche ich Ihnen viel Spaß auf Ihrem virtuellen Rundgang durch unsere Gemeinde.
– Bürgermeister Günter Gangl
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Die Verordnung: Zweitwohnsitz-und-Wohnungsleerstandsabgabe Die Erklärungen: Abgabefrist bis Dienstag (nach Ostern) 2. April 2024.
Treffpunkt jeden Montag um 9 Uhr am Rathausvorplatz 2 Gruppen – 1 x gemütlich, 1 x sportlich Bei JEDEM Wetter!! Pause in den Sommerferien!
Beratungen im Sitzungszimmer des Rathauses Rottenmann von 9:30 bis 12.00: Dienstag 5. Dezember 2023Dienstag 9. Jänner 2024Dienstag 27. Februar 2024Dienstag 12. März 2024Dienstag 16. April
Klimaticket Steiermark Die Stadtgemeinde Rottenmann hat zwei übertragbare Klimatickets Steiermark angekauft und stellt diese der Bevölkerung leihweise zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt kostenlos nur
Freie Gemeindewohnungen – Kontaktperson: Frau Horn, Tel.: 03614/2411-25 Hauptstraße 83/1 Wohnfläche: 41,62 m² Verfügbar ab sofort Miete: € 490,37 (inkl. Betriebs- und Heizkosten) Kaution: €
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Treffpunkt jeden Montag um 9 Uhr am Rathausvorplatz 2 Gruppen – 1 x gemütlich, 1
Beratungen im Sitzungszimmer des Rathauses Rottenmann von 9:30 bis 12.00: Dienstag 5. Dezember 2023Dienstag 9.
Klimaticket Steiermark Die Stadtgemeinde Rottenmann hat zwei übertragbare Klimatickets Steiermark angekauft und stellt diese der
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